Wir führen Clearingverfahren nach §§27 ff SGB VIII im ambulanten Setting, sowie als Annexleistung im stationären Setting durch.
Das Clearingverfahren dient als kurzfristig einsetzbares und flexibel gestaltbares Angebot, in dessen Rahmen ungeklärte Problemlagen analysiert und Handlungsmöglichkeiten entwickelt werden. Hierbei findet in besonderen Umfang die Individualität der Hilfesuchenden und die Dynamik aktueller Problemlagen Beachtung. Das Clearing eignet sich somit insbesondere auch bei akuten Krisen, um für alle Beteiligten zeitnah Klärung und passende Hilfe herbeizuführen. Die Hilfesuchenden sind die Expert*innen für ihre Lebenssituation, in dieser wir Krisen als eine gute Voraussetzung für Veränderungen sehen.
Die Zusammenarbeit mit dem auftraggebenden Jugendamt und unseren Klient*innen ist von Transparenz, Ehrlichkeit und Lösungsorientierung geprägt. Im Rahmen des Clearingverfahrens sollen so für alle Beteiligten neue Handlungsoptionen gefunden werden.
Sind Kinder und Jugendliche bereits in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht, kann zusätzlich ein Clearingverfahren durchgeführt werden. Insbesondere bei der Klärung einer eventuellen Rückführung und in komplexen Fällen mit eiligem Klärungsbedarf bietet sich dies an.
Im Überblick:
- Ambulantes Clearing für Kinder, Jugendliche und Familien
- Clearingverfahren für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe
- Klärung der Frage nach geeigneter Hilfeform und gemeinsame Arbeit an der Akzeptanz dieser
- Flexible Einsatzmöglichkeiten, Zeitraum meist ca. 3 Monate
- Clearing für unbegleitete minderjährige Asylsuchende bei Inobhutnahme nach §42a
- Einsatz von Sprachmittlern im Clearingverfahren möglich
- Erfahrene Fachkräfte der Psychologie und Sozialpädagogik
- Zusatzqualifikationen in den Bereichen Traumapädagogik, Kinderschutz, Mediation und systemische Beratung
Unser Angebot der stationären Unterbringung in einer Wohngruppe nach § 34 SGB VIII richtet sich an 12- bis 18jährige (in Ausnahmen bis 21jährige) Jugendliche und Heranwachsende, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben können. Solche Gründe können z.B. Verhaltensauffälligkeiten oder Delinquenz der jungen Menschen, aber auch andere Belastungssituationen innerhalb der Familie, wie die Erkrankung eines Elternteils, sein.
Unsere Bewohner*innen finden in unseren Wohngruppen Heimat und Geborgenheit und erhalten die Unterstützung und Förderung, die sie individuell benötigen. In familienähnlichem Zusammenleben werden die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Wahrnehmung verschiedenster Termine begleitet, in schulischen und ausbildungstechnischen Angelegenheiten unterstützt und es werden natürlich auch Ausflüge unternommen und die Freizeit aktiv gestaltet.
Wo viele Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zusammenkommen, treffen auch viele verschiedene Vorstellungen, Wünsche, Interessen und Bedürfnisse aufeinander. Um diesen noch besser gerecht zu werden, findet wöchentlich eine Jugendkonferenz statt, in der die BewohnerInnen z.B. die Möglichkeit haben, eigene Themen anzusprechen, konstruktiv Konflikte aus der Welt zu räumen oder die Wochenendplanung vorzunehmen.
Diese Hilfeform soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie dienen:
- eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen
oder
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Für diejenigen, die schon ein gewisses Maß an Selbstständigkeit erlangt haben und die keine rundum-die-Uhr-Betreuung mehr benötigen, kann ein Umzug in einen unserer trägereigenen Wohnräume interessant sein.
Das Angebot der Jugendwohnung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren und dient der Verselbständigung, sowie Stabilisierung und Gesundung. Die Jugendwohnung bietet einen Lebensort über Tag und Nacht gemäß Maßgabe des §34 SGB VIII. Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung, wird durch diese Form der Wiedereingliederung ein Entfaltungs- und Entwicklungsraum geboten und somit zur Förderung ihrer persönlichen Kompetenzen und zur Entwicklung eines eigenen Lebensentwurfes unter Aspekten der Partizipation unterstützt.
Herr Jonas Albertz, Teilstationäres Wohnen
Die Jugendwohnung soll den Hilefeempfangenden als verlässlicher Ort und Lebensraum dienen. Das Leistungsangebot des Jugendwohnen ermöglicht zudem durch seine Modulbauweise eine personalisierte und personenzentrierte Berücksichtigung des zugrundeliegenden Hilfebedarfs.
Grundleistungen sind mit 11 Fachleistungsstunden vorgesehen, bei erhöhtem Bedarf, können einzelne Module variabel hinzu gebucht werden:
Modul – Sprache- und Integration (3 FLS)Durch das Modul Sprache und Integration bieten wir gezielte Hilfestellungen wie z.B. Behördengänge oder Arztbesuche für Jugendliche und junge Erwachsene an, die sprachliche Defizite aufweisen. Hier profitieren wir von unserem interkulturellen Team, das bei wichtigen Terminen als Übersetzer/Dolmetscher zusätzlichen zur pädagogischen Betreuung unterstützen kann. Darüber hinaus profitieren wir von unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung junger Menschen mit Migrationshintergrund und gehen sensibel auf Kulturspezifische Themen ein und beziehen Kulturelle Besonderheiten in die Betreuung mit ein.
Modul – Belastungsstörungen (4 FLS)Wenn ein erhöhter Bedarf der Gesundheitssorge besteht, bietet das Modul Belastungsstörung eine weitere Möglichkeit, den Rahmen der Fachleistungsstunden dem tatsächlichen Bedarf der Jugendlichen/jungen Erwachsenen anzupassen. Unser erfahrenes Team agiert mit großem Einfühlungsvermögen und hilft dabei, die Jugendlichen in ihrer psychischen Stabilität zu fördern und sie bei der Anbindung an Therapeuten, Kliniken etc. zu unterstützen. Es werden gemeinsam mit den Jugendlichen/jungen Volljährigen Methoden und Strategien erarbeitet, die zusätzlich zur therapeutischen/psychologischen Anbindung zur persönlichen Entlastung beitragen.
Modul – Verfestigtes Delinquentes Verhalten (4 FLS)Jugendliche/junge Erwachsene mit verfestigtem delinquentem Verhalten, finden bei uns einen Ort, der Halt und Struktur bietet. Im Rahmen der Betreuung erhalten die jungen Menschen Unterstützung in ihrer Zukunftsplanung. Es werden gemeinsam Perspektiven erarbeitet und umgesetzt und ihr bisheriges Verhalten hinterfragt, sowie Ressourcen in den Fokus genommen. Hierfür stehen wir in Austausch mit der Gerichtshilfe und der örtlichen Polizei.